Nahrungsergänzungsmittel sind rechtlich gesehen Lebensmittel. Sie sind dafür vorgesehen, die Ernährung mit wichtigen Nährstoffen zu optimieren, einen erhöhten Bedarf auszugleichen und zum Erhalt von Gesundheit und Wohlbefinden beizutragen.

In der EU erstellt die EFSA Richtlinien für Nahrungsergänzungsmittel, die mittels Verordnungen in den einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln müssen sich an diese Bestimmungen halten. So sind beispielsweise folgende Angaben gesetzlich verpflichtend:

  • Hinweis, dass es sich um ein NEM handelt
  • Inhaltsstoffe: Kategorie, Name, Menge des Nährstoffs
  • % des Tagesbedarfs
  • Zutaten, inklusive Zusatzstoffe
  • empfohlene Tagesdosis

Im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln dürfen keine krankheitsbezogenen Aussagen getroffen werden.

 

Abgrenzung diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind Lebensmittel zur diätetischen Behandlung von Beschwerden, Krankheiten oder Störungen für bestimmte Personengruppen.

Krankheitsbezogene Aussagen müssen in diesem Fall gemacht werden, da es hierbei einen definierten Nutzen für den Patienten gibt.

Die Zusammensetzung muss wissenschaftlich belegt und die positive Beeinflussung der Symptomatik nachgewiesen sein. Geregelt wird dies in der EU – Diätrahmen-Richtlinie RL2009/39/EG.

 

Abgrenzung Arzneimittel

Arzneimittel sind keine Lebensmittel. Sie dienen dazu, Krankheiten zu heilen, körperliche oder seelische Zustände zu beeinflussen und Krankheitserreger abzuwehren oder zu beseitigen. Sie unterliegen einer eigenen Gesetzgebung.

 

Health Claims

Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ist in der EU für die Lebensmittelsicherheit und den Verbraucherschutz zuständig. Außerdem ist sie für die Zulassung der Health Claims – gesundheitsbezogene Aussagen – verantwortlich.

Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel ist zum 01.07.2007 als Verbraucherschutzmaßnahme in Kraft getreten. Über sogenannte Health Claims soll irreführende Werbung unterbunden werden. Hersteller von Lebensmitteln und damit auch Nahrungsergänzungsmitteln müssen sich an diese Verordnung halten.

Ein Health Claim regelt welche gesundheitsbezogenen Aussagen man zu einem Nährstoff machen darf. So darf man zum Beispiel über Vitamin D folgende Aussagen treffen:

Vitamin D…

  • trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei
  • trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei
  • trägt zum Erhalt normaler Knochen bei
  • trägt zum Erhalt normaler Zähne bei
  • hat eine Funktion in der Zellteilung
  • trägt zum Erhalt einer normalen Muskelfunktion bei
  • trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei

Als Voraussetzung muss die Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen sein. Außerdem muss das Präparat den Nährstoff in ausreichender Menge enthalten und der Körper muss es verwerten können.

 

Referenzwerte

Die Referenzwerte beziehen sich immer auf den gesunden Menschen und auf die tägliche Gesamtzufuhr über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel. Sie sollen sicherstellen, dass alle lebenswichtigen physischen und psychischen Funktionen im Körper aufrechterhalten werden.

Sie gelten nicht für kranke Personen, Personen mit Verdauungs- und Stoffwechselstörungen, Personen mit regelmäßiger Medikamenteneinnahme und Personen mit chronischem Konsum von Genussmitteln.

Da diese Personen einen erhöhten Nährstoffbedarf haben, reichen die Referenzwerte nicht aus, um Mikronährstoffmängeln vorzubeugen. Gleiches gilt für Personen mit nachgewiesenen Nährstoffmängeln.

Aber was bedeuten nun die Abkürzungen auf den Verpackungen und was passiert, wenn man mehr einnimmt?

 

NRV „Nutritional Reference Value“

NRV ist die Abkürzung für „Nutritional Reference Value“ und löste 2011 in der EU die RDA („Recommended Daily Allowance„) ab. Außerhalb der EU werden diese Werte meist weiterhin als RDA bezeichnet.

Die NRV werden von der EFSA festgelegt und bezeichnen die empfohlene Tagesdosis, bei der ein gesunder Mensch, der keine Medikamente einnimmt, nicht raucht und keinen Alkohol trinkt keine messbaren Mangelerscheinungen bekommt. Mikronährstoff-Defizite können damit aber nicht ausgeglichen werden.

 

D-A-CH „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“

Die D-A-CH-Gesellschaften (DGE – Deutsche Gesellschaft für Ernährung, ÖGE – österreichische Gesellschaft für Ernährung, SVE – Schweizerische Vereinigung für Ernährung) erstellen anhand dieser Vorgaben gemeinsam die „Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr“.

Wie bereits erwähnt, kann bei Personen in besonderen Bedarfssituationen wie Schwangerschaft, Alter, Verdauungsproblemen, Krankheit und Medikamenteneinnahme der Mikronährstoffbedarf deutlich steigen.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt so zum Beispiel für die Bevölkerungsgruppe ab 40 Jahren eine Vitamin D Zufuhr von 10 µg bis 20 µg (200% – 400% NRV) und vor bzw. während einer Schwangerschaft empfehlen Frauenärzte eine Zufuhr von 400 µg bis 800 µg Folsäure täglich (200% – 400% NRV).

 

Höchstwerte

Bei der Bestimmung der Höchstwerte gelten folgende Angaben:

Der UL (Upper Intake Level) gibt die maximale Menge eines Nährstoffes an, die man langfristig täglich einnehmen kann, ohne dass es zu negativen Einflüssen auf die Gesundheit kommt.

Der NOAEL (No Observed Adverse Effect Level) bezeichnet die maximale Dosis, bei der keine toxischen Auswirkungen beobachtet wurden.

Beide Werte beziehen sich auf alle Quellen, also die Gesamtzufuhr über Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel.

Die folgende Tabelle verdeutlicht, wie stark die Abweichungen der Referenzwerte untereinander sein können:

Fazit

Mikronährstoffe sind bis auf einige Ausnahmen essenziell und müssen über die Ernährung zugeführt werden. Wie überall macht auch hier die Dosis das Gift. Wenn man sich an die Einnahmeempfehlungen von Qualitätsprodukten hält, liegt man in der Regel auf der sicheren Seite und Überdosierungen sind eher unwahrscheinlich.

Wichtig ist hier aber auch nochmal der Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel keine medizinische Therapie ersetzen. Sie werden zur Prävention und Förderung der Gesundheit eingesetzt. Krankheiten müssen immer ärztlich abgeklärt werden.

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